Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - 42 Records

42 Records
Maximilian Barski und Daniel Haefs GbR “MoreMotion”
Email: info@42records.de

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen 42 Records und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, die Bereitstellung digitaler Inhalte sowie den Verkauf sonstiger angebotener Leistungen.

  2. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere:

    • Recording- und Tonstudio-Sessions,

    • Musikproduktion,

    • Vocal Recording und Vocal Editing,

    • Mixing und Mastering,

    • Online Mixing und Mastering,

    • Musik- und Videoproduktion,

    • Beratungs- und Coaching-Leistungen,

    • digitale Produkte und Kurse,

    • sowie weitere auf der Website oder individuell angebotene Leistungen.

    Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Individuelle Vereinbarungen zwischen 42 Records und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von 42 Records, durch eine ausdrücklich bestätigte Buchung oder – bei Bestellungen über den Online-Shop – durch den Abschluss des dort vorgesehenen Bestellvorgangs zustande.

  3. Bei Bestellungen über den Online-Shop erhält der Kunde nach Vertragsschluss eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail.

  4. Bei individuell vereinbarten Leistungen können Umfang, Preis, Termine und sonstige Bedingungen abweichend von den Angaben auf der Website individuell vereinbart werden.

3. Leistungen und Leistungsumfang

  1. Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen 42 Records und dem Kunden.

  2. Bei Recording-, Mixing-, Mastering- und Produktionsleistungen ist grundsätzlich nur der vereinbarte Leistungsumfang geschuldet. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können gesondert berechnet werden.

  3. Sofern bei einer Leistung eine bestimmte Anzahl von Korrektur- oder Änderungsrunden vereinbart wurde, umfasst die Leistung ausschließlich diese Anzahl. Darüber hinausgehende Änderungen können gesondert berechnet werden.

  4. Angegebene Bearbeitungs- und Fertigstellungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

  5. Die Erbringung der Leistung setzt voraus, dass der Kunde die hierfür erforderlichen Dateien, Informationen, Termine, Zugangsdaten oder sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung stellt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

  3. Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethoden. Hierzu können insbesondere PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Klarna, Banküberweisung oder andere angebotene Zahlungsdienstleister gehören.

  4. Bei individuell vereinbarten Produktionen oder Studioleistungen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Anzahlung werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

  5. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese Voraussetzung für den Beginn der vereinbarten Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  6. Bei vereinbarten Ratenzahlungen bleibt der vereinbarte Gesamtpreis bestehen. Die Zahlung in Raten stellt lediglich eine Zahlungsvereinbarung dar und begründet keinen Anspruch auf eine monatliche Kündigungsmöglichkeit, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  7. Bei Zahlungsverzug ist 42 Records berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

5. Termine und Terminvereinbarungen

  1. Vereinbarte Termine für Recording-Sessions, Studioaufenthalte, Beratungen, Coachings, Produktionen oder sonstige zeitlich festgelegte Leistungen sind verbindlich.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine rechtzeitig wahrzunehmen.

  3. Eine Terminabsage oder ein Terminänderungswunsch ist grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

  4. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann 42 Records eine Ausfallvergütung in Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 42 Records durch den ausgefallenen Termin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 42 Records bleibt seinerseits der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.

  6. Die Ausfallvergütung entfällt, wenn der Termin aufgrund eines von 42 Records zu vertretenden Umstands nicht stattfinden kann oder wenn zwischen 42 Records und dem Kunden ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  7. Eine Terminverschiebung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit 42 Records möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht, sofern kein Ersatztermin ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Dateien, Aufnahmen, Texte, Instrumentals, Informationen und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.

  3. Der Kunde stellt 42 Records von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde Materialien übermittelt oder zur Bearbeitung bereitstellt, an denen er nicht über die erforderlichen Rechte verfügt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

  4. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Materialien oder Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.

7. Aufnahmen und Bearbeitungsergebnisse

  1. Bei Recording- und Produktionsleistungen werden die im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Aufnahmen und Bearbeitungsergebnisse dem Kunden nach Abschluss der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellt.

  2. Rohdaten, Projektdateien, DAW-Projekte, Einzelspuren, Sessions oder sonstige interne Arbeitsdateien sind nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. 42 Records ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung geeignete Software, Plugins, externe Dienstleister oder technische Systeme einzusetzen.

  4. Bei technischen Problemen, Ausfällen oder Datenverlusten haftet 42 Records nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für Daten, die der Kunde nicht selbst gesichert hat, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7.5 Aufbewahrung von Projektdateien

  1. Nach Abschluss der vereinbarten Leistung können Projektdateien, Aufnahmen, Rohdaten, Einzelspuren, DAW-Projekte, Stems und sonstige Arbeitsdateien für einen angemessenen Zeitraum gespeichert werden.

  2. 42 Records ist nicht verpflichtet, Projekt- oder Arbeitsdateien dauerhaft aufzubewahren oder als Backup für den Kunden bereitzuhalten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die ihm übergebenen Dateien nach Erhalt angemessen zu sichern.

  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist 42 Records berechtigt, vollständig abgeschlossene Projekte frühestens 6 Monate nach Abschluss der vereinbarten Leistung zu löschen.

  4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. Dateien und Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften länger aufbewahrt werden müssen, werden für die jeweils vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.

  5. Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung bereits gelöschter Dateien kann nicht gewährleistet werden. Soweit eine Wiederherstellung noch möglich ist, kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnet werden.

8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

  2. 42 Records übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung oder Verwertung eines Musikwerks, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.

  3. Durch die Erbringung einer Recording-, Mixing-, Mastering- oder Produktionsleistung werden keine Urheberrechte an den vom Kunden bereitgestellten Werken auf 42 Records übertragen.

  4. Soweit für die Nutzung eines vom Kunden in Auftrag gegebenen Ergebnisses Rechte oder Lizenzen erforderlich sind, ist grundsätzlich der Kunde dafür verantwortlich, über diese Rechte zu verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  5. An individuell für den Kunden erstellten Bearbeitungsergebnissen erhält der Kunde die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.

  6. Eine Übertragung weitergehender Rechte, insbesondere ausschließlicher Nutzungsrechte, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

  7. 42 Records ist nicht berechtigt, vom Kunden bereitgestellte oder für den Kunden produzierte Musik ohne entsprechende Zustimmung zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwerten.

  8. Eine Nutzung von Kundenprojekten zu Referenz-, Portfolio- oder Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Zustimmung des Kunden vorliegt oder eine anderweitige gesetzliche Grundlage besteht.

9. Rechte Dritter

  1. Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Aufnahmen, Texte, Beats, Samples, Instrumentals, Logos, Bilder, Videos und sonstigen Materialien keine Rechte Dritter verletzen oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

  2. Insbesondere bei der Verwendung von Beats, Samples, Stimmaufnahmen oder sonstigen Fremdinhalten ist der Kunde selbst für die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verantwortlich.

  3. 42 Records übernimmt keine Verantwortung dafür, ob die vom Kunden bereitgestellten Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen.

10. Digitale Produkte und digitale Inhalte

  1. Digitale Produkte werden, sofern nicht anders angegeben, elektronisch bzw. online zur Verfügung gestellt.

  2. Der Kunde erhält grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Nutzung des erworbenen digitalen Produkts.

  3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermietung oder sonstige kommerzielle Verwertung digitaler Inhalte ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Bei digitalen Kursen oder vergleichbaren Angeboten kann der Zugang für den im jeweiligen Angebot angegebenen Zeitraum bzw. – sofern ausdrücklich angegeben – ohne zeitliche Begrenzung bereitgestellt werden.

  5. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  6. Bei einem begründeten Verdacht auf missbräuchliche Weitergabe von Zugangsdaten oder erhebliche Verletzungen der Nutzungsbedingungen kann 42 Records den Zugang vorübergehend sperren. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

  7. Das erworbene Nutzungsrecht berechtigt ausschließlich zur persönlichen Nutzung. Eine Weitergabe von Zugangsdaten, Kursinhalten, Videos, Audiodateien, PDFs oder sonstigen Bestandteilen an Dritte ist nicht gestattet und kann rechtlich verfolgt werden.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

  2. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausübung sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von 42 Records.

  3. Bei Dienstleistungen kann der Kunde ausdrücklich verlangen, dass 42 Records bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. In diesem Fall kann bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

  4. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen, wenn der Verbraucher hierzu ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

  5. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

12. Mängel und Nachbesserung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

  2. Beanstandungen und Änderungswünsche sind möglichst konkret mitzuteilen, damit 42 Records diese prüfen und gegebenenfalls nachbessern kann.

  3. Bei Mixing-, Mastering- und Produktionsleistungen sind Änderungswünsche, die auf einer Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang beruhen, von der vereinbarten Anzahl an Korrekturrunden umfasst oder werden – sofern darüber hinausgehend – gesondert vereinbart.

  4. Subjektive künstlerische Geschmacksabweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarung erbracht wurde.

13. Haftung

  1. 42 Records haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet 42 Records nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

  4. Für Schäden oder Verluste an Daten haftet 42 Records im gesetzlich zulässigen Umfang nur, soweit der Kunde keine angemessenen Sicherungskopien der von ihm bereitgestellten Daten angefertigt hat.

  5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden besteht im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit nur, soweit die Voraussetzungen einer Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen erfüllt sind.

14. Absage oder Ausfall durch 42 Records

  1. Sollte 42 Records einen vereinbarten Termin aus einem von 42 Records zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen können, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

  2. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt, sofern die vereinbarte Leistung nicht nachgeholt oder anderweitig erbracht werden kann und dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

15. Speicherung und Kommunikation

  1. Die Kommunikation kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten oder anderen zwischen den Parteien vereinbarten Kommunikationswegen erfolgen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist.

  3. Vertragsbezogene Mitteilungen können an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von 42 Records.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

18. Verbraucherstreitbeilegung

42 Records ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  3. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – sofern gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von 42 Records vereinbart werden.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 06.10.2026